Jedermannsrecht in Schweden „allemansrätt“ – was verboten ist und was du tun darfst

Allemansrätten in Schweden, Camping
Allemansrätt – (Photocredit: Henrik Trygg/imagebank.sweden.se)

Du findest es normal dich frei in der Natur bewegen zu dürfen und auch auf privaten Grundstücken Beeren und Pilze sammeln zu dürfen. Schließlich gilt in Schweden das Allemansrätt (Jedermannsrecht). 

Viele Schweden sind verliebt in ihre schöne Natur, was man durchaus nachvollziehen kann, zumindest wenn wenn man Seen, Wälder, leichtes Gebirge und Schären mag.

Damit alle in den Genuss der schönen Natur kommen können, ist es in Schweden erlaubt sich auch auf privaten Grundstücken (Wald und Wiese) zu bewegen, campen, Beeren zu pflücken und Pilze zu sammeln. Will man zelten sollte man jedoch der Förmlichkeit halber den Besitzer vorher informieren bzw. um um Erlaubnis bitten.

Schon um das Jahr 1900 war das Recht sich frei in der Natur bewegen zu dürfen allgemein in Schweden verbreitet. Der Name Allemansrätt kam aber erst in den 40er Jahren in Gebrauch.

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Das Allemansrätt wurde 1994 im schwedischen Grundgesetz verankert (§15):

”Alla ska ha tillgång till naturen enligt allemansrätten”
Jeder soll Zugang zur Natur haben, gemäß dem Jedermannsrecht.

Jedermannsrecht in Schweden, Zelt

Mehr Infos zum Allemansrätt in Schweden:

Was man in Schwedens Natur machen darf und was nicht – hier ein paar Tipps vom Naturvårdsverket (auf englisch) oder im Guide vom Friluftsfrämjandet (auf schwedisch).

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